Zeitungsbericht über das neue Baugebiet
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„Anzeiger für Harlingerland“ vom Samstag, 2. November 2019 – Von Helmut Burmann
Gemeinde Schweindorf will wachsen
WOHNEN – Neues Baugebiet mit 18 Plätzen wird erschlossen – Vergabeverfahren ist angelaufen
Helmut Burmann
Bereits mit Beginn des neuen Jahres sollen die ersten Bauwilligen ihre Pläne verwirklichen können.
SCHWEINDORF. Mit rund 700 Einwohnern zählt Schweindorf zu den kleinsten Gemeinden in der Samtgemeinde Holtriem. Doch Schweindorfwill wachsen, und daher wird derzeit nach rund zwölf Jahren (Bau-) Pause ein neues Baugebiet am Ochsenkamp erschlossen – die Bauarbeiten laufen. Dort sollen am Rande eines kleinen Waldes 18 Bauplätze in verschiedenen Größen von 600 bis 1400 Quadratmeter zu einem Preis von 51,80 Euro pro Quadratmeter (erschlossen) angeboten werden.
Dieser Gesamtpreis setzt sich aus dem Verkaufspreis für Grund und Boden, dem Erschließungsbeitrag als Ablösebetrag sowie den Erschließungsbeiträgen für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zusammen. Als Besonderheit stehen für einige Grundstücke Flächen zur Verfügung, die den Käufern als Grünflächen zur Verfügung stehen. Für diese Flächen brauchen die Käufer nicht den vollen Preis zu zahlen, sondern nur den Preis für Grund und Boden. Damit ist die Gemeinde Schweindorf in der Lage, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen der Bauwilligen Rechnung zu tragen.
Da schon in der ersten Planungsphase zur Erschließung des neuen Baugebietes erkennbar war, dass das Interesse an Baugrund sehr groß ist, und eine Vergabe im sogenannten „Windhundverfahren“ auf Grund der langen Verfahrensdauer nicht zielführend sein würde, hat der Gemeinderat beschlossen, ein anderes Vergabeverfahren zu entwickeln. Dabei war es dem Rat wichtig, bei der Realisierung dieses neuen Baugebietes, jungen, bauwilligen Familien die Möglichkeit zu geben, in einem überschaubaren und attraktiven Umfeld dauerhaft und nachhaltig ihren sozialen Lebensmittelpunkt zu finden, um so auch maßgeblich den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft zu stärken. Dabei sollte das Verfahren transparent sein und jeder sollte die Möglichkeit bekommen, sich in einem bestimmten Zeitraum auf einen Bauplatz zu bewerben.
Der gefasste Beschluss sieht vor, dass sich die Bauwilligen im ersten Vergabeverfahren seit 1. November bis zum 30. November auf einen Bauplatz bewerben können. Als zwingende Voraussetzung im ersten Vergabeverfahren ist dabei zu nennen, dass die Bewerber das zu erstellende Haus selber bewohnen müssen. Ansonsten gibt es keine weiteren Beschränkungen. Bei der Vergabe finden jedoch junge Familien mit Kindern, Einheimische sowie Personen, die sich ehrenamtlich in Vereinen, der Feuerwehr oder sozial engagieren, besondere Berücksichtigung.
Das Bewerbungsformular kann entweder von der Seite der Samtgemeinde Holtriem heruntergeladen werden oder ist in Papierform im Gemeindebüro der Gemeinde Schweindorf erhältlich. Die bis zum 30. November bei der Gemeinde Schweindorf eingegangenen Bewerbungen finden im ersten Vergabeverfahren Berücksichtigung. Den ersten Bauwilligen könnten somit ab Anfang 2020 die Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden.
Anmerkung:
Weitere Informationen zu den Richtlinien zur Vergabe der Bauplätze gibt es hier. Klick
Hier gibt es das Bewerbungsformular zum Kauf eines Bauplatzes im Baugebiet 10 „Ochsenkamp“: Klick