Bauen in Schweindorf

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„An’t Breedland“

Bauen in Schweindorf

Das neue Baugebiet Nr. 10 „Ochsenkamp“ der Gemeinde Schweindorf wird zur Zeit erschlossen. Nun startet auch die Vergabe der einzelnen Bauplätze.

 

 

 

Dazu gibt die Geminde Schweindorf nun Folgendes bekannt:

Richtlinie zur Vergabe von Bauplätzen im BG 10 der
Gemeinde Schweindorf

Allgemeines


Die Gemeinde Schweindorf plant derzeit die Erschließung des Baugebietes Nr. 10, Ochsenkamp.
Hier entstehen auf einer Fläche von rd. 2,4 Hektar insgesamt 18 Bauplätze mit Einzelgrößen von etwa 600 bis 1.400 m². Die Erreichbarkeit der Baugrundstücke erfolgt dabei über eine
Stichstraßenlösung mit vier Einzelstraßen, die jeweils an die Gemeindestraße „Ossendrift“ angeschlossen sind.
Mit der Realisierung dieses neuen Baugebietes möchte die Gemeinde Schweindorf jungen, bauwilligen Familien die Möglichkeit geben, in einem überschaubaren und attraktiven Umfeld dauerhaft und nachhaltig ihren sozialen Lebensmittelpunkt zu finden und so maßgeblich den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft zu stärken.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, wird die Zuteilung der Baugrundstücke an gewisse Bedingungen geknüpft. Der Rat der Gemeinde Schweindorf hat deshalb in seiner Sitzung am 24.10.2019 diese Richtlinie zur Vergabe von Bauplätzen im BG 10 beschlossen.
Mit der nachfolgend aufgeführten Richtlinie und der Vergabekriterien soll gerade jungen Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft die Möglichkeit zum Erwerb eines Bauplatzes geboten werden. Daneben soll natürlich auch der Zuzug junger Familien und deren Eigentumsbildung gefördert werden.

Bewerbungsverfahren


Auf Grund der großen Nachfrage bei Bauland erwartet die Gemeinde Schweindorf, dass es bei einzelnen Bauplätzen zu mehreren Interessenten kommen kann.
Um die Chancengleichheit zu wahren, wird im ersten Vergabeverfahren nicht im sog. „Windhundverfahren“ vergeben, sondern ein Zeitraum für die Bewerbung um einen Bauplatz festgelegt.
Die Bewerbungsfrist für das erste Vergabeverfahren gilt für den Zeitraum vom 01.11. bis zum 30.11.2019 und wird ortsüblich öffentlich bekanntgegeben.
Bewerbungen um ein Baugrundstück sind der Gemeinde Schweindorf schriftlich unter Verwendung des Bewerbungsvordruckes mitzuteilen. Alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen mittels des nachfolgenden Punktesystems bewertet, wobei die Bewerbung mit den meisten Punkten die Platzziffer 1 erhält und somit den ersten Zugriff bei der Auswahl des gewünschten Bauplatzes hat. Die folgenden Platzierungen reihen sich entsprechend ein.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Ein Rechtsanspruch auf Bauplatzvergabe bzw. auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht. Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen von den Vergaberichtlinien abzuweichen.
Nach Abschluss des ersten Bewerbungsverfahrens und Vergabe der Bauplätze erfolgt die weitere Bauplatzvergabe nach Maßgabe des Gemeinderates in der Reihenfolge der dann eingehenden Bewerbungen.

Zulassungsvoraussetzungen


Für die Vergabe eines Bauplatzes werden nur natürliche, volljährige Personen zugelassen.
Es können maximal 2 Personen, die künftig gemeinsam im Gebäude wohnen werden, eine gemeinsame Bewerbung abgeben.
In diesem Fall ist der Bewerbungsvordruck von beiden Bewerbern auszufüllen; die dabei jeweils erreichte Höchstpunktzahl ist dann im weiteren Bewerbungsverfahren maßgeblich bei der Erstellung der Rangliste.
Es ist nicht möglich, im Nachgang des Vergabeverfahrens eine andere Person als Käufer aufnehmen zu lassen.
Die Vergabe eines Baugrundstückes ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Beurkundung des Notarvertrages ein Wohngebäude errichten möchte.
Die Vergabe eines Baugrundstückes ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber nicht beabsichtigt, das zu erstellende Wohngebäude nach Bezugsfertigkeit für die Dauer von mind. 5 Jahren selbst zu bewohnen.

Weiterveräußerung


Sollte der Erwerber der Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages nicht nachkommen oder das Baugrundstück innerhalb dieser Zeit weiterveräußern, so ist die Gemeinde Schweindorf berechtigt, die Rückübertragung des Baugrundstückes an sich selbst oder einen von ihr zu benennenden Dritten Zug um Zug gegen Zahlung des ursprünglich  vereinbarten Kaufpreises nebst den von den Käufern gezahlten Erschließungskosten und den Vorausleistungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu verlangen. Zur Sicherung des Anspruchs wird eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Schweindorf in das Grundbuch eingetragen. Die Kosten der Rückübertragung und der Eintragung in das Grundbuch trägt der ursprüngliche Erwerber.

Punktekatalog zur Bewertung


Bei der Bewertung für die Vergabe von Bauplätzen im BG 10 der Gemeinde Schweindorf werden der Wohnort, der Arbeitsort, die familiäre Situation, Ehrenämter und vorhandenes Wohneigentum berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Der als Anlage beigefügte Punktekatalog ist wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie.

Inkrafttreten


Diese Richtlinie tritt am 24.10.2019 in Kraft.

Schweindorf, den 24.10.2019

Gemeinde Schweindorf
Der Bürgermeister
H. Ahrends

 

Bewerbungsformular


Das Formular „Bewerbung zum Kauf eines Bauplatzes im Baugebiet 10 „Ochsenkamp“ der Gemeinde Schweindorf steht hier zum Download bereit: Klick


Die Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Ochsenkamp“ sowie weitere Informationen und Unterlagen zu dem genannten Baugebiet und dem Bebauungsplan können auch auf der Internetseite der Samtgemeinde Holtriem eingesehen werden.


Hier gibt es weitere Informationen und Bekanntmachungen zum Thema Bauen in der Samtgemeinde Holtriem: Klick


Informationen zum Bauen in der Gemeinde Schweindorf gibt es auch beim Bürgermeister Helmut Ahrends,
Tel. 04975/8924

 


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